|
Geschrieben von: Albert Romberg
|
Entschädigungslösung für ehemalige Heimkinder umstritten
Vernachlässigt, drangsaliert und misshandelt – so sah nicht selten der Alltag von Heimkindern in der Vergangenheit aus. 2011 wurde aus diesem Grunde ein bundesweiter „Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949-1975“ eingerichtet. Er geht auf eine Initiative ehemaliger Heimkinder zurück, die sich 2006 an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt hatten. Die 120 Millionen Euro in diesem Fonds stammen zu je einem Drittel vom Bund, von den Kirchen und den betroffenen Ländern und Kommunen. Opfer haben nun die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen. Allerdings müssen sie belegen können, dass sie unter Folgeschäden durch die Heimerziehung leiden. Da die Geschehnisse lange zurückliegen, ist das oft nicht einfach. Viele Betroffene sind mittlerweile im Rentenalter.
Emotionale Verwahrlosung und körperliche Misshandlung in den Betreuungseinrichtungen haben bei vielen ehemaligen Heimkindern dazu geführt, dass sie später große Schwierigkeiten hatten, in der Gesellschaft Fuß zu fassen und ein normales Leben zu führen. Manche leiden noch heute unter den traumatischen Erlebnissen in ihrer Kindheit und Jugend. Der im Jahr 2004 gegründete Verein ehemaliger Heimkinder e.V. kämpft für die Interessen dieser Opfer. Er beklagt nun, dass es die Hilfsleistungen aus dem Fonds nur gibt, wenn die Betroffenen eine Verzichtserklärung auf alle weiteren Rechtsansprüche gegenüber Staat, Kirchen und ehemaligen Trägerorganisationen unterzeichnen. Weiter wird bemängelt, dass es Entschädigungen nur für Menschen gibt, die unterhalb der Armutsgrenze leben und das nachweisen können. Aus diesem Grunde ruft der Verein zurzeit dazu auf, den Hilfsfonds zu boykottieren.
Weitere Informationen beim Verein ehemaliger Heimkinder
|